Internationale Überführung

Wir übernehmen die Überführung von Verstorbenen zu und von folgenden Zielen:
Deutschland, Griechenland, Schweiz, Österreich, Luxemburg

Wir wenden uns an die lokalen und ausländischen Dienste, um alle erforderlichen Dokumente, Übersetzungen und Zertifizierungen auf Deutsch-Griechisch, Englisch oder Polnisch zu arrangieren.

Wir alle im Bestattungshaus Alpha- Omega sind bekannt für den hohen Service und die hervorragende Qualität der angebotenen Dienstleistungen, Eigenschaften, die uns den ersten Platz in den Vorlieben unserer Kunden verliehen und uns zu Pionieren gemacht haben.
Dank unserer sehr effektiven Kontakte bieten wir unseren Kunden ein riesiges Netzwerk von High-Standards-Partner-Bestattungsbüros in ganz Griechenland. Darüber hinaus und dank unserer Mitgliedschaft bei FIAT-IFTA können wir jederzeit auf internationaler Ebene, im Falle der Überführung im In- und Ausland, an jeder Begräbnisstätte Ihrer Wahl tätig sein.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Sammlung der notwendigen Dokumente durch alle konsularischen und öffentlichen Behörden sowie die Bereitstellung von spezialisierter Pflege und Einbalsamierung des Verstorbenen oder die Aufrechterhaltung des Leichnams für seinen Empfang in der Heimat.

Allgemeine Informationen über die Überführung eines Leichnams

Die Überführung eines Leichnams ins Ausland erfordert die strikte Einhaltung der einschlägigen nationalen Vorschriften. Um einen Toten ins Ausland zu transportieren, muss das Internationale Beförderungszertifikat, ein Leichenpass) ausgestellt werden.

Um die oben genannte Beförderungsbescheinigung zu erhalten, sind folgende Unterlagen erforderlich:

1. Sterbeurkunde oder vorläufige Sterbeurkunde aus dem Standesamt.

2. Die vom Arzt ausgestellte Sterbeurkunde.

3. Bescheinigung des Bestattungshauses, dass der Verstorbene in einem Sarg untergebracht wurde.

4. Ärztliche Bescheinigung des Krankenhauses oder des Gesundheitsdienstes, dass keine Gefahr von infektiösen oder übertragbaren Krankheiten besteht.

5. Besteht der Verdacht, dass der Tod nicht durch natürliche Ursachen verursacht wurde, oder sind die Einzelheiten des Verstorbenen unbekannt, so sollte die Staatsanwaltschaft oder ein Richter eine Sondergenehmigung erteilen.

6. Angaben über den Transportweg, d. h. den Versandort, das Transportmittel, die Route und den Bestimmungsort der Stelle.

7. Die Angaben der nächsten Verwandten.

8. Erteilung einer Bestattungsbewilligung durch die Gemeinde des Begrabungsortes.

In mehreren Ländern ist es notwendig, einen Toten einzubalsamieren oder zu pflegen (Tod). Unser speziell geschultes Personal bietet Körperpflege, nicht nur nach deutschen Daten, sondern nach internationalen Standards der Körperpflege und Wartung. Als Büro zeigen wir großen Respekt vor dem Menschen und kümmern uns sehr um ihn mit großer Sorgfalt nach christlichen Bräuchen.

In vielen Ländern ist ein Zolldokument der Bestattungsdienst erforderlich.

Im Falle der Verbrennung des Verstorbenen in seiner Heimat benötigen Sie zwei zusätzliche verschiedene Bescheinigungen (vom Arzt und Dienst), die bezeugen, dass der Tod aus natürlichen Gründen aufgetreten ist.

Das griechische Bestattungshaus Alpha – Omega sorgt dafür, dass es Sie von der emotionalen Belastung befreit, alle erforderlichen Dokumente und Dokumente zu sammeln, konsequent und zuverlässig alle notwendigen Formalitäten, Akkreditierungen, Arrangements und im Allgemeinen die gesamte Organisation des Transports der Leiche im Inland, im Ausland, ob es sich um eine Rückführung oder Überführung nach Griechenland handelt, zu erfüllen.

Sofortiger Service auf Griechisch: